Mit ihr können Land, Landkreise, Vereine und Verbände ehrenamtlich tätigen Menschen Danke sagen für deren gesellschaftliches Engagement.
Die Ehrenamtskarte MV
Wer kann die Ehrenamtskarte MV erhalten?
Ihr engagiert Euch ehrenamtlich:
- in Mecklenburg-Vorpommern
- mindestens 4 Stunden pro Woche oder 200 Stunden pro Jahr und das stetig während der letzten 3 Jahre
- setzt Euch freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl ein
(Ausnahme: Übungsleiterpauschale von bis zu 3.000 €/Jahr oder
Ehrenamtspauschale von bis zu 840 €/Jahr sind möglich, siehe § 3 Nr. 26 und 26a EStG, siehe Hinweise des Finanzministerium M-V.)
Erleichterte Zugangsvoraussetzungen:
Junges Ehrenamt zwischen 14 - 27 Jahren:
- Ihr engagiert Euch ehrenamtlich in MV mindestens 2,5 Stunden pro Woche oder 120 Stunden pro Jahr und das seit mindestens einem Jahr? Holt Euch Eure Ehrenamtskarte MV.
- Ihr engagiert Euch im Rahmen eines Freiwilligendienstes? Zum Abschluss Eures FSJ, FÖJ oder BFD könnt ihr die Ehrenamtskarte MV erhalten.
Ehrenamt ab 70 Jahren:
- Für ehrenamtliches Engagement in MV für mindestens 2,5 Stunden pro Woche oder 120 Stunden pro Jahr und das seit 3 Jahren gibt es die Ehrenamtskarte MV.
Die Ehrenamtskarte MV
Mit ihr können Land, Landkreise, Vereine und Verbände ehrenamtlich
tätigen Menschen Danke sagen für deren gesellschaftliches Engagement.
Die Ehrenamtskarte MV ist ein Dankeschön an alle Menschen, die sich bürgerschaftlich
engagieren und so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern leisten.
Die Ehrenamtskarte MV wurde auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommerns ab August 2020 eingeführt und ermöglicht ihren Besitzer*innen Vergünstigungen z. B. beim Eintrittspreis in öffentlichen oder privaten Einrichtungen.
Die Ehrenamtskarte MV hat das Format einer Scheckkarte, sie ist personengebunden, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und grundsätzlich landesweit gültig. Für die Ehrenamtskarte MV gibt es keine Limitierung.
Die Ehrenamtskarte MV bietet eine Auswahl an attraktiven Vergünstigungen, z. B. einen kleinen Bonus, eine Einladung an besondere Orte, mit einer schönen Auszeit für die Zeit, die Sie anderen geschenkt haben.
Alle Vergünstigungen können Sie unter Vorteile der Ehrenamtskarte MV entdecken (ehrenamtskarte-mv.de) im Bereich Vorteile entdecken abrufen.
Die Ehrenamtskarte MV kann direkt online beantragt werden.
Für Sammelanträge ab 10 Personen oder falls Sie einen Einzelantrag in Papierform wünschen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: eas@ehrenamtskarte-mv.de Wir senden Ihnen dann die Unterlagen zu.
Die Antragstellung kann durch Vereine, Institutionen, die Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie durch die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler selbst und am besten direkt online erfolgen.
Für Ehrenamtliche
Um eine Ehrenamtskarte MV direkt online zu beantragen, klicken Sie bitte hier.
Für Organisationen
Um eine Ehrenamtskarte MV als Anerkennung für Personen und ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Ihrer Organisation direkt online zu beantragen, klicken Sie bitte hier.
Der Verein beziehungsweise die Institution oder die Kommune kann das ehrenamtliche Engagement bestätigen. Es muss eine Person benannt werden, die das ehrenamtliche Engagement bestätigen kann.
Inhaberinnen und Inhaber der Juleica (Jugendleiter*innencard) können bei Vorliegen der Voraussetzungen die Ehrenamtskarte MV beantragen.
Möchten Sie einen Einzelantrag in Papierform erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
Die Beantragung der Ehrenamtskarte MV ist kostenlos. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstellung der Karte.
Die Ehrenamtskarte MV erhalten Ehrenamtliche, die
- sich mindestens 4 Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden im Jahr engagieren.
- dies während der letzten drei Jahre kontinuierlich getan haben
- für junge Ehrenamtliche zwischen 14 und 17 Jahren seit einem Jahr mindestens 2,5 Stunden pro Woche bzw. 120 Stunden im Jahr engagieren
- für Ehrenamtliche ab mindestens 2,5 Stunden pro Woche bzw. 120 Stunden im Jahr engagieren
- mindestens 14 Jahre alt sind.
- am Ende des Freiwilligendienstes nach einem Jahr
- sich freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl einsetzen (Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise des Finanzministerium MV.)
- dies in Mecklenburg-Vorpommern tun
Ehrenamtliche Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden.
Eine Verlängerung der Ehrenamtskarte MV ist mit Neuantragstellung hier möglich: Ehrenamtskarte MV für Privatpersonen beantragen (ehrenamtskarte-mv.de)
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte MV beträgt grundsätzlich drei Jahre. Das Ablaufdatum ist auf der Karte entsprechend vermerkt.
Nach Prüfung der Voraussetzungen wird die Karte gedruckt und Ihnen entweder zugesandt oder durch den Verein, z.B. im Rahmen einer Dankesveranstaltung, überreicht.
So erreichen Sie uns:
Rufen Sie uns an: 03843 / 77 499 - 22
Schreiben Sie uns eine E-Mail: eas@ehrenamtskarte-mv.de
Schreiben Sie uns einen Brief:
Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement
in Mecklenburg-Vorpommern
Kristin Rietdorf
Burgstraße 9
18273 Güstrow
Ihr MitMachZentrale vor Ort finden Sie hier.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Kristin Rietdorf
Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement
in Mecklenburg-Vorpommern
Burgstraße 9
18273 Güstrow
E-Mail: eas@ehrenamtskarte-mv.de
Telefon: 03843 / 77 499 - 22
Telefax: 03843 / 77 499 21